Bericht über das Plenum vom 12. März 2026

Die Leibniz-Sozietät veranstaltete am 12. 03.2026 eine öffentliche Plenarveranstaltung zum Thema „Zwischen Dirigismus und Recht. Zu juristischen Aspekten staatlichen Verwaltungshandelns in Mesopotamien im ausgehenden 3. und frühen 2. Jahrtausend v. Chr.“
Referent hierzu war Prof. Dr. Hans Neumann (MLS), ein international anerkannter Wissenschaftler des Gebietes „Altorientalische Philologie“. Die Veranstaltung fand im Ratssaal des Historischen Rathauses Berlin-Friedrichshagen statt. Sie wurde zeitgleich per Zoom übertragen.
Zu Beginn begrüßte Dieter Segert, Sekretar der Klasse Sozial- und Geisteswissenschaften, im Auftrag der Präsidentin die Anwesenden und stellte den Vortragenden vor. Hans Neumann studierte 1971 bis 1975 Orientalische Archäologie und Philologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1975–1991 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und Forschungsgruppenleiter am Bereich Alter Orient des Zentralinstituts für Alte Geschichte und Archäologie. 1980 erfolgte seine Promotion. 1992–1993 war er gefördert im Rahmen des „Wissenschaftler-Integrations-Programms“ (WIP) an der FU Berlin tätig, danach 1994–1996 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Altorientalischen Seminar. Nach einem durch die DFG geförderten Habil-Stipendium habilitierte er sich 1998 an der FU. 1998–1999 war er wissenschaftlicher Angestellter am Seminar für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients (Assyriologie) an der Universität Heidelberg (im Assur-Projekt). Von 1999 bis 2020 wirkte er als Professor (C4) für Altorientalische Philologie und Direktor des Instituts für Altorientalistik und Vorderasiatische Archäologie an der Universität Münster als Hochschullehrer. 2025 wurde er Mitglied der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin.
Der Vortragende erläuterte zuerst den Begriff der „altorientalischen Gesellschaften“ und gab einen kurzen Überblick über frühere Konzepte der Charakterisierung dieser Entwicklungsphase wie „asiatische Produktionsweise“ und „Patrimonialismus“. Dann skizzierte er Zeit und Raum der Gesellschaft und Staatsform, über die im Vortrag die Rede sein würde. Das historische Mesopotamien bezeichne in etwa das Gebiet des heutigen Irak, Nordsyrien, West-Iran. Die Zeitperiode würde als „Ur III“-Zeit bezeichnet, eine Zeitspanne um die Wende vom 3. zum 2. Jahrtausend v.u.Z. Die verwendeten Quellen seien in Keilschrift meist auf Tontafeln geschrieben. Es handele sich um einen Staat, der nach einer Phase des Zerfalls der zentralen Staatlichkeit entstanden sei, wobei die existierenden Stadtstaaten in die zentralisierte Königsherrschaft als Provinzen und deren Herrschende als Statthalter des Königs integriert worden seien. Daneben gab es noch mit dem Königshaus verbundene Militärgouverneure. Zu den Machtinstitutionen des Staates gehörte auch eine Königliche Ratsversammlung. Und es wurde Recht auf Grundlage einer Sammlung von Rechtsvorschriften, dem Kodex Ur-Namma, gesprochen.
Diese Rechtsprechung war dann der Gegenstand einer ausführlichen Erläuterung und auch der nachfolgenden Diskussion. Deren Paragraphen bezogen sich auf wirtschaftliche Prozesse und deren Konflikte, wie Normen von Kauf und Verkauf, Kreditvergabe und Zinshöhe, Mieten sowie vielfältig auf Eherechtstreitigkeiten. Ungeachtet der Rechtsvereinheitlichung des Kodex Ur-Namma wurde das Recht auch unter Berücksichtigung regionaler Sitten durch die Rechtsprechenden angewandt. Diese Richter waren die Provinzgouverneure und der König selbst. Aus den Berichten über Gerichtsverfahren können wir heute viel über die sozialen, wirtschaftlichen Akteure und ihre Beziehungen untereinander erfahren. Solche Akteure waren Verwaltungen, Militäreinheiten, private Handwerker, Kaufleute. Für die Urteilsfindung wurden Zeugen herangezogen. Es gab für bestimmte Vergehen standardisierte Strafen bis hin zur Todesstrafe für besonders schwere Vergehen. Die Verurteilten konnten in Berufung gehen, wobei der oberste Richter, der König, abschließend urteilte.
In der auf den Vortrag folgenden angeregten und ausführlichen Diskussion wurde u.a. nach der Legitimation des Königs und den wirtschaftlichen Grundlagen seiner Macht, nach Preis- und Zinsbildung, nach der Beziehung von Priester- und Königsmacht, nach den Ursprüngen der Schriftsprache gefragt.











Einleitend begrüßte Gerda Haßler, Präsidentin der Leibniz-Sozietät, die Teilnehmenden und stellte den Referenten vor. Raiko Krauß studierte Ur- und Frühgeschichte an der Humboldt Universität zu Berlin und an der Freien Universität Berlin. 2004 schloss er seine Promotion in Prähistorischer Archäologie an der Freien Universität Berlin ab. Danach forschte er am Deutschen Archäologischen Institut in Berlin sowie am Institut für Prähistorische Archäologie der Freien Universität Berlin. Seit 2008 ist er am Institut für Ur- und Frühgeschichte und Archäologie des Mittelalters der Eberhardt Karls Universität Tübingen tätig. 2015 erfolgte die Habilitation an dieser Universität sowie die Zuerkennung der Venia Legendi für das Fach „Ur- und Frühgeschichte“. Seit 2018 ist Raiko Krauß außerplanmäßiger Professor für Mittel- und Südosteuropäische Ur- und Frühgeschichte in Tübingen. 