Information des Schatzmeisters
Zu Beginn des Jahrs 2014 treten Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft. Die Mitglieder der Leibniz-Sozietät werden darüber in einem Schreiben des Schatzmeisters vom 21.10.2013 persönlich informiert. Zugleich erhalten sie ein Formblatt für die Erteilung einer Mandatsreferenz. Diese ersetzt ab 2014 die bisherige Einzugsermächtigung.
Der Jahresbeitrag sowie Spenden an die Leibniz-Sozietät können entweder per Lastschrifteinzug oder per Überweisung gezahlt werden.
Für den Lastschrifteinzug ist es erforderlich, das dem Schreiben beiliegende Formblatt auszufüllen und dieses bis zum 31.12.2013 an die angegebene Adresse zurückzusenden. Die Leibniz-Sozietät zieht dann auf dieser Grundlage den Jahresbeitrag und ggf. eine freiwillige Spende von dem angegebenen Konto ein.
In der Vergangenheit erteilte Einzugsermächtigungen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats ist für eine Abbuchung des Beitrages daher unbedingt erforderlich.
Für eine Überweisung gilt, dass diese jeweils bis zum 31. März zu erfolgen hat und dass dafür die im Schreiben genannte Bankverbindung (IBAN und BIC) zu nutzen ist.
(Ulrich Busch)