Bericht über das Ehrenkolloquium für unser Gründungsmitglied Hermann Klenner

Hermann Klenner bei seiner Erwiderung anlässlich der Ehrung zu seinem 100. Geburtstag

Hermann Klenner trat am Ende des nach allgemeiner Meinung der Anwesenden sehr gelungenen Ehrenkolloquiums an das Mikrofon und dankte konzentriert und ohne Textvorlage in freier Rede für die Veranstaltung, er sei „nicht gerührt, denn das sei ja ein Gefühl und Wissenschaftler müssen denken“. Dass er das sein ganzes Leben lang erfolgreich getan hat, davon zeugen seine vielfältigen Publikationen, etwa sein 2015 erschienenes Buch „Kritik am Recht. Aktualisierende Rechtsphilosophie“. Bis heute hat er 1400 Publikationen publiziert.

In ihrem Grußwort würdigte die Präsidentin der Leibniz-Sozietät Gerda Haßler Hermann Klenner anlässlich seines hundertsten Geburtstags als außergewöhnliche moralische und intellektuelle Instanz. Sein Leben über drei Gesellschaftssysteme hinweg zeugt von Unbeugsamkeit, Integrität und der Verbindung von Rechtsdenken und gesellschaftlicher Verantwortung. Die Leibniz-Sozietät verdankt ihm entscheidende Impulse, fachliche Orientierung und menschliche Ermutigung. Hermann Klenner bleibt bis ins hohe Alter wissenschaftlich produktiv, wie seine jüngsten Veröffentlichungen eindrucksvoll zeigen. Sein Denken steht für Freiheit, Verantwortung und intellektuelle Redlichkeit. Mit der Verleihung der Ehrenurkunde der Leibniz-Sozietät im Anschluss an das Grußwort wurde sein Lebenswerk, das verpflichtet und inspiriert, geehrt.

Nach der gelungenen Würdigung der Person des 100-jährigen Jubilars durch die Präsidentin folgte ein durch Volkmar Schöneburg erarbeiteter Vortrag. Er hatte den Titel „Der Rechtsstaat – ein Mythos? Oder: Was lässt die Politik vom rechtsstaatlichen Strafrecht übrig?“ und stellte sowohl eine Würdigung des Lebenswegs von Hermann Klenner dar als auch die Behandlung eines aktuellen Themas, des Verhältnisses von Politik und Recht. Aus gesundheitlichen Gründen wurde der Text durch Dieter Segert vorgelesen, der anfangs betonte, wie wichtig für ihn in seiner wissenschaftlichen Entwicklung die Kenntnisnahme rechtswissenschaftlicher und sozialphilosophischer Texte von Hermann Klenner und die Kooperation mit Rechtswissenschaftlern in der DDR wie etwa mit Uwe-Jens Heuer und Rosemarie Will war, wobei er dabei auch mit Autoren des Textes persönlich bekannt wurde.

Hermann Klenner hat, wie die Präsidentin anfangs ihrer Würdigung beschrieb, in drei Gesellschaftssystemen gelebt. Er hat sich als Wissenschaftler in der DDR, im schwierigen Prozess der deutschen Einheit und in der Bundesrepublik Verdienste erworben. Dabei stammten die Beulen auf seinem Helm in der DDR, wie es in dem bekannten Witz treffend formuliert wurde, von seinen eigenen Genossen. In der Bundesrepublik stammten die Zumutungen dann von anderen und deren Vorurteilen, beschrieben durch Schöneburg in der Schilderung des Auftretens Hermann Klenners als Zeuge vor einer Enquetekommission des Bundestages zur „Aufarbeitung“ der DDR-Geschichte.

Schöneburgs Vortrag ging auf wichtige Stationen der wissenschaftlichen Entwicklung und menschlichen Bewährung ein, sein Studium der Rechtswissenschaft in Halle und seine Mitwirkung an den ersten Lehrplänen für rechtswissenschaftliche Studiengänge in der DDR in den frühen 1950er Jahren, seine Tätigkeit als Dozent und Professor an der Humboldt-Universität, seine Arbeit an der Akademie der Wissenschaften, überwiegend auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie, sein Engagement bei der Transformation der AdW 1990-91, also seinen Kampf gegen deren Abwicklung an der Seite ihres ersten gewählten Präsidenten Horst Klinkmann. Horst Klinkmann vermochte diese gemeinsame Anstrengung in seinem Beitrag zur Würdigung des Jubilars in einprägsame Worte zu fassen. Beide beschritten gemeinsam am Ende der DDR Neuland, gerufen von den Kollegen, nicht aus eigenem Antrieb, aber dann doch sehr aktiv. Verhindern konnten sie die Abwicklung der AdW nicht. Klenner verwies jedoch in seinem Schlusswort darauf, dass diese Niederlage ihn in seinen Überzeugungen davon, was gesellschaftlich notwendig und wissenschaftlich geboten ist, nur bestärkt habe. Ein Ausdruck dessen war, dass er gemeinsam mit anderen Kollegen 1993 die Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin gründete.

Der wissenschaftliche Gegenstand des Vortrags von Volkmar Schöneburg, der seit 1996 gewähltes Mitglied unserer Sozietät ist, war das rechtsstaatliche Strafrecht, das in der europäischen Aufklärung in der Auseinandersetzung mit der vorher herrschenden Willkür und Gewalt bei der Bestrafung von Tätern entstanden ist. Es war auch eine Abkehr von der Gesinnungsjustiz, also der Bestrafung von den Herrschenden nicht gefallenden Überzeugungen. Dessen Substanz wurde umfassend erläutert: Es basiert auf der Achtung auch der Rechte des Beschuldigten, etwa der Unschuldsvermutung bis zum Urteil, dem Recht auf einen Anwalt, die Angemessenheit von Tat und Strafe. Das Rückwirkungsverbot, also das Gebot, nur das zu bestrafen, was durch geltendes Recht vor der Tat bereits verboten war, hat hier ebenso seinen Platz wie die genaue Abwägung, welches soziale Verhalten eigentlich strafbar ist. Das Strafrecht darf nicht nur Mittel, es muss vor allem Maß der Politik sein. Im Strafrecht ist das zu übersetzen in die Aussage: Die strafende Staatsmacht trifft auf die Gegenmacht des rechtsstaatlichen Strafrechts. Dass dies eine Idealvorstellung und keineswegs garantierte Realität ist, wurde umfangreich am Verhältnis von Politik und Strafrecht in der bundesdeutschen Gegenwart erläutert. Schöneburg kritisierte den beobachtbaren Übergang von einer „post-crime logic“ zu einer „pre-crime logic“. Die möglichen Straftaten in der Zukunft interessierten mehr als die tatsächlich begangenen. Jene auch als „Gefahrenabwehr-Konzept“ zu bezeichnende Tendenz würde gerade das gefährden, was sie zu schützen behauptete, die Freiheitsrechte der Bürger. Mit Rudolf von Jherings Worten wird Klenners Lebensmaxime am Ende zitiert: „Es gibt keine Selbstverwirklichung von Recht und Gerechtigkeit. […] Wer die von Oben betriebene Rechtsentwicklung nicht durch eine Rechtsentwicklung von Unten zu konterkarieren und daher für seine eigenen Rechte zu kämpfen bereit ist, der wird seiner Pflicht weder gegen sich selbst noch gegenüber der Gesellschaft gerecht.“

Die Veranstaltung, die sehr gut besucht war, im Saal und an den Computern zu Hause, wurde von den anwesenden Mitgliedern der Sozietät und Gästen als erinnerungswürdig bewertet. Dazu trug auch bei, dass Hermann Klenner gewissermaßen zweimal vertreten war, in Person und als Portraitbüste. Die Künstlerin Christiane Rössler hat zwischen 2009 und 2019 22 Köpfe von Künstlern und Wissenschaftlern geschaffen und die Büste von Hermann Klenner mitgebracht. Sie hielt über ihren Schaffensprozess eine schöne Rede auf der Veranstaltung. Ein Buch über dieses Köpfe-Werk ist mit Unterstützung der Leibniz-Sozietät veröffentlicht worden.

Der Vormittag glitt dann hinüber in einem Empfang im Ratskeller, wo sich die Teilnehmenden mit dem Jubilar und seiner Lebenspartnerin Roswitha März sowie untereinander bei Sekt, Brezeln und leckeren Süßigkeiten austauschten.

Dieter Segert

Ein paar Fotoimpressionen aus der Veranstaltung: