Nekrolog für unser ehemaliges Mitglied Joachim Göhring

 

Prof. Dr. Joachim Göhring; Foto: privat


Die Leibniz-Sozietät der Wissenschaften trauert um ihr ehemaliges Mitglied
Prof. Dr. Joachim Göhring,
der am 21. April 2020 im Alter von 88 Jahren verstorben ist

Joachim Göhring, geboren am 5. Dezember 1931, war von 1999-2014 Mitglied der Leibniz-Sozietät, die ihn gewonnen hatte, die Sozietät in juristischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Als „faktischer Justitiar“ gehörte er dem erweiterten Präsidium der Sozietät an. Mit der Rückgabe seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2014 endete Joachim Göhrings funktionsgebundene Mitgliedschaft.

Joachim Göhring zählte zu den profiliertesten Zivilrechtlern der DDR. Er promovierte 1962 an der Humboldt-Universität zu Berlin (HUB) mit dem Thema „Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Person für Handlungen der bei ihr beschäftigten Werktätigen“. 1971 folgte die Habilitation (Dissertation B) zur „Zulässigkeit des Gerichtsweges“ und die Berufung zum ordentlichen Professor für Zivil- und Zivilprozessrecht an die HUB. Als Wissenschaftler war Joachim Göhring an der Erarbeitung des Zivilgesetzbuches, das am ersten Januar 1976 das BGB in der DDR ablöste, beteiligt. Zudem war er einer der Autoren (und gemeinsam mit Martin Posch verantwortlich für die Gesamtredaktion) des zweibändigen Lehrbuchs „Zivilrecht der DDR“ (1981). Daneben publizierte Joachim Göhring über den bedeutenden Juristen Hans Nathan (1900-1971) oder über die juristische Natur der anwaltlichen Tätigkeit. In der zweiten Hälfte der 80er Jahre war er der Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der HUB.

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