Information des Schatzmeisters
Beginnend mit dem Steuerjahr 2017 gilt, dass Spenden und Mitgliedsbeiträge von bis zu 200 Euro im Jahr in den Steuererklärungen deklariert werden können, ohne dass dafür ein gesonderter Nachweis, ausgestellt von der Sozietät, erbracht werden muss. Als Nachweis genügt ab sofort der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung auf dem Kontoauszug. Eine zusätzliche Bestätigung durch die Leibniz-Sozietät ist nur noch dann erforderlich, wenn eine solche ausdrücklich vom Finanzamt angefordert wird oder wenn der Zahlbetrag 200 Euro übersteigt.
Wir werden deshalb für 2017 und die Folgejahre keine derartigen Bestätigungen mehr versenden, außer in den Fällen, wo höhere Summen gespendet worden sind oder wo uns eine entsprechende Anforderung des Finanzamtes vorgelegt wird.
Berlin, den 24.01.2018 Dr. Ulrich Busch (Schatzmeister)