Die Leibniz-Sozietät lädt zur planmäßig am 16. Mail 2013 stattfindenden Plenar-Sitzung ein, auf der zur wissenschaftlichen Diskussion aufgerufen wird zu einem Vortrag:
Peter Brandt (Hagen): Zur Verfassungsrechtsproblematik in Europa
13.30 bis 15.30 Uhr; Berlin Rathaus Tiergarten, BVV-Saal
C.V.:
Prof. Brandt (64) ist Politikwissenschaftler. Nach dem Studium der Geschichte, Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre sowie der Promotion an der FU Berlin arbeitete er ebendort als Assistent sowie als freier Publizist bis zur Habilitation. Seit 1989 hat er an der FernUniversität Hagen eine Professor für Neuere Deutsche und Europäische Geschichte inne; seit 2002 ist er dort auch Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften. Er ist Mitglied des Vorstands der Friedrich-Ebert-Stiftung und Sprecher des Kuratoriums der Deutschen Gesellschaft. 2009 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Am vierbändigen “Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte” ist er als Mitherausgeber beteiligt, außerdem gibt er das Online-Magazin „Globkult“ heraus. Er ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenpublikationen zu diversen Themen der europäischen, insbesondere der mittel- und nordeuropäischen Geschichte seit dem 17. Jahrhundert; allein in den letzten fünf Jahren kam er auf 21 Veröffentlichungen.
Abstract: Seit 2004/06 erscheint unter der Mitherausgeberschaft des Referenten das „Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert“ mit Quellen-CD-ROM. Neben den vier Bänden für den Zeitraum von etwa 1770 bis 1914 wird eine zweite Reihe für das 20. und frühe 21. Jh. vorbereitet.
Der Vortrag fußt auf der Konzeption des Handbuch-Projekts, dem ein erweiterter und empirischer, an die Gesellschaftsentwicklung angebundener Verfassungsbegriff, die flächendeckende Behandlung ganz Europas (einschließlich Russlands und des Osmanischen Reiches), ein einheitliches Raster mit zwölf gleichbleibenden Gliederungspunkten (wie „Wahlrecht“ und “Finanzen“) der diversen Länderbeiträge sowie die Verbindung von Darstellung und Dokumentation zugrunde liegen.
Das 19. Jh. war das Jahrhundert des Konstitutionalismus schlechthin. An seinem Anfang stand der Durchbruch zur Verfassungsstaatlichkeit im modernen Sinn überhaupt, an seinem Ende der sich abzeichnende Durchbruch zum Parlamentarismus und – nicht damit identisch – zur politischen Demokratie (auch wenn diese zwischen den späten 20er und den frühen 40er Jahren des 20. Jh. noch einmal in die Defensive geriet). Dabei lassen sich, trotz aller nationalstaatlichen Eigenentwicklungen, Diskrepanzen und Ungleichzeitigkeiten, so etwas wie große europaweite Verbindungslinien, etwa in Gestalt bestimmter Verfassungswellen und auch Verfassungsregionen, ausmachen.
Verfassungsgeschichte ist nicht zuletzt Verfassungs-Rechtsgeschichte (sowohl im formellen wie im materiellen Sinn), wobei das Recht als eine eigene, relativ autonome und auf die anderen Bereiche zurückwirkende Sphäre des gesellschaftlichen Lebens verstanden wird. Verfassungsgeschichte kann aber nicht in der Verfassungs-Rechtsgeschichte aufgehen, wenn sie auch nur die Entwicklung der politischen Strukturen im engeren Sinn untersuchen will. Darüber hinaus muss sie das Spannungsverhältnis thematisieren, das sich seit dem 18. Jh. zwischen der Beharrungstendenz des rechtlich oder gewohnheitsrechtlich fixierten politischen Systems und der Dynamik des permanenten, sich beschleunigenden wirtschaftlich-sozialen Wandels auftat. Von daher würde sich die Teildisziplin Verfassungsgeschichte nicht so sehr durch die Ausgrenzung der sozialen Strukturen und Prozesse, sondern durch den spezifischen Gesichtspunkt, unter dem die gesellschaftliche Entwicklung betrachtet wird, von anderen Teildisziplinen wie der Sozialgeschichte und der Politikgeschichte unterscheiden.
Die Leibniz-Sozietät lädt zur planmäßig am 16. Mail 2013 stattfindenden Plenar-Sitzung ein, auf der zur wissenschaftlichen Diskussion aufgerufen wird zu einem Vortrag:
Peter Brandt (Hagen): Zur Verfassungsrechtsproblematik in Europa
13.30 bis 15.30 Uhr; Berlin Rathaus Tiergarten, BVV-Saal
C.V.:
Prof. Brandt (64) ist Politikwissenschaftler. Nach dem Studium der Geschichte, Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre sowie der Promotion an der FU Berlin arbeitete er ebendort als Assistent sowie als freier Publizist bis zur Habilitation. Seit 1989 hat er an der FernUniversität Hagen eine Professor für Neuere Deutsche und Europäische Geschichte inne; seit 2002 ist er dort auch Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften. Er ist Mitglied des Vorstands der Friedrich-Ebert-Stiftung und Sprecher des Kuratoriums der Deutschen Gesellschaft. 2009 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Am vierbändigen “Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte” ist er als Mitherausgeber beteiligt, außerdem gibt er das Online-Magazin „Globkult“ heraus. Er ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenpublikationen zu diversen Themen der europäischen, insbesondere der mittel- und nordeuropäischen Geschichte seit dem 17. Jahrhundert; allein in den letzten fünf Jahren kam er auf 21 Veröffentlichungen.
Abstract:
Seit 2004/06 erscheint unter der Mitherausgeberschaft des Referenten das „Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert“ mit Quellen-CD-ROM. Neben den vier Bänden für den Zeitraum von etwa 1770 bis 1914 wird eine zweite Reihe für das 20. und frühe 21. Jh. vorbereitet.
Der Vortrag fußt auf der Konzeption des Handbuch-Projekts, dem ein erweiterter und empirischer, an die Gesellschaftsentwicklung angebundener Verfassungsbegriff, die flächendeckende Behandlung ganz Europas (einschließlich Russlands und des Osmanischen Reiches), ein einheitliches Raster mit zwölf gleichbleibenden Gliederungspunkten (wie „Wahlrecht“ und “Finanzen“) der diversen Länderbeiträge sowie die Verbindung von Darstellung und Dokumentation zugrunde liegen.
Das 19. Jh. war das Jahrhundert des Konstitutionalismus schlechthin. An seinem Anfang stand der Durchbruch zur Verfassungsstaatlichkeit im modernen Sinn überhaupt, an seinem Ende der sich abzeichnende Durchbruch zum Parlamentarismus und – nicht damit identisch – zur politischen Demokratie (auch wenn diese zwischen den späten 20er und den frühen 40er Jahren des 20. Jh. noch einmal in die Defensive geriet). Dabei lassen sich, trotz aller nationalstaatlichen Eigenentwicklungen, Diskrepanzen und Ungleichzeitigkeiten, so etwas wie große europaweite Verbindungslinien, etwa in Gestalt bestimmter Verfassungswellen und auch Verfassungsregionen, ausmachen.
Verfassungsgeschichte ist nicht zuletzt Verfassungs-Rechtsgeschichte (sowohl im formellen wie im materiellen Sinn), wobei das Recht als eine eigene, relativ autonome und auf die anderen Bereiche zurückwirkende Sphäre des gesellschaftlichen Lebens verstanden wird. Verfassungsgeschichte kann aber nicht in der Verfassungs-Rechtsgeschichte aufgehen, wenn sie auch nur die Entwicklung der politischen Strukturen im engeren Sinn untersuchen will. Darüber hinaus muss sie das Spannungsverhältnis thematisieren, das sich seit dem 18. Jh. zwischen der Beharrungstendenz des rechtlich oder gewohnheitsrechtlich fixierten politischen Systems und der Dynamik des permanenten, sich beschleunigenden wirtschaftlich-sozialen Wandels auftat. Von daher würde sich die Teildisziplin Verfassungsgeschichte nicht so sehr durch die Ausgrenzung der sozialen Strukturen und Prozesse, sondern durch den spezifischen Gesichtspunkt, unter dem die gesellschaftliche Entwicklung betrachtet wird, von anderen Teildisziplinen wie der Sozialgeschichte und der Politikgeschichte unterscheiden.
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Veranstaltungsort
Berlin, 10551 Google Karte anzeigen