Mai-Sitzung der Klasse Sozial- und Geisteswissenschaften
16. Mai 2013 - 10:00 - 12:00
Die Klasse Sozial- und Geisteswissenschaften lädt zur planmäßig am 16. Mai 2013 stattfindenden Mai-Sitzung ein, auf der zur wissenschaftlichen Diskussion aufgerufen wird zu einem Vortrag:
Norman Paech (Hamburg): Das Recht zum Krieg – zu neuen Entwicklungen in der Völkerrechtsdiskussion der BRD
10.00 bis 12.00 Uhr, Berlin, Rathaus Tiergarten, Ort: Balkonsaal
C.V.:
Prof. Paech (75) ist Rechtswissenschaftler. Nach dem Studium der Geschichte und des Rechts an den Universitäten Tübingen, München, Paris und Hamburg (Promotion 1965) absolvierte er noch ein Zusatzstudium am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik Berlin. Das befähigte ihn zur Arbeit im Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung in Bonn (1968 bis 1972). Danach war er für zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle der Vereinigung deutscher Wissenschaftler (VDW) in Hamburg. 1975 wurde er zum Professor für Politische Wissenschaft an der Einstufigen Juristenausbildung der Universität Hamburg berufen, 1982 zum Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg.
1969 bis 2001 war er SPD-Mitglied, 1972 bis 1973 gehörte er dem Juso-Landesvorstand Hamburg an. 1977 bis 1986 war er der Vorsitzende der Vereinigung demokratischer Juristen (VDJ) in der BRD. 2007 trat er der Partei DIE LINKE bei, war 2005-2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und Außenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Prof. Paech engagiert sich außer in der VDJ in der “Freundschaftsgesellschaft Vietnam-BRD”, im Wissenschaftlichen Beirat von “International Association of Lawyers against Nuclear Armement” (IALANA) und von “International Physicians for the Prevention of Nuclear War” (IPPNW) sowie bei Attac und im Auschwitz-Komitee.
Jüngste Veröffentlichung: Paech, Stuby, Machtpolitik und Völkerrecht in den internationalen Beziehungen, VSA-Verlag, Hamburg 2013.
Abstract: Die Epoche seit dem Untergang der Sowjetunion und der Auflösung des Machtgleichgewichts zwischen Ost und West wird durch eine stärkere militärische Interventionspolitik der atlantischen Mächte weltweit gekennzeichnet. Die erhoffte „Friedensdividende“ hat sich nicht eingestellt.
Die strenge Eingrenzung staatlicher Gewaltausübung durch Kriegsverbot (Briand-Kellogg-Vertrag 1928) und Gewaltverbot (UNO-Charta 1945) widerspricht den Plänen nach Neuordnung der postkolonialen Welt.
Wissenschaft und Politik arbeiten durch die Wiedereinführung alter (humanitäre Intervention) und Formulierung neuer (responsibility to protect, Antiterrorkampf) Rechtfertigungskonstruktionen daran, die engen Regeln des Kriegsverbots durchlässig zu gestalten, um die Differenz zwischen rüstungstechnologischer Kriegsfähigkeit und juristischer Kriegsmöglichkeit zu überwinden.
Die jahrzehntelange Förderung und Zusammenarbeit mit nachkolonialen korrupten und kriminellen Eliten und Regierungen hat sich nicht als dauerhaft erwiesen. Ihre Beseitigung ruft die alten Kolonialmächte auf den Plan, die ihre nach wie vor bestehenden ökonomischen und strategischen Interessen auch militärisch sichern wollen. Deshalb erklären alle Militärstrategien der atlantischen Mächte die Sicherung ihrer Handels- und Rohstoffinteressen zur legitimen Aufgabe der Streitkräfte.
Das Bemühen, den Entzug des staatlichen Gewaltmonopols und seine Übertragung auf die UNO zu lockern und das alte Recht auf Krieg wieder zu öffnen, spiegelt die alte koloniale Konfrontation wieder. Denn wo der Schutz vor der übermächtigen militärischen Gewalt nur noch durch das Recht möglich ist, zerstört die Erosion dieses Rechts die Sicherheit und Souveränität der schwachen Staaten.
Die Klasse Sozial- und Geisteswissenschaften lädt zur planmäßig am 16. Mai 2013 stattfindenden Mai-Sitzung ein, auf der zur wissenschaftlichen Diskussion aufgerufen wird zu einem Vortrag:
Norman Paech (Hamburg): Das Recht zum Krieg – zu neuen Entwicklungen in der Völkerrechtsdiskussion der BRD
10.00 bis 12.00 Uhr, Berlin, Rathaus Tiergarten, Ort: Balkonsaal
C.V.:
Prof. Paech (75) ist Rechtswissenschaftler. Nach dem Studium der Geschichte und des Rechts an den Universitäten Tübingen, München, Paris und Hamburg (Promotion 1965) absolvierte er noch ein Zusatzstudium am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik Berlin. Das befähigte ihn zur Arbeit im Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung in Bonn (1968 bis 1972). Danach war er für zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle der Vereinigung deutscher Wissenschaftler (VDW) in Hamburg. 1975 wurde er zum Professor für Politische Wissenschaft an der Einstufigen Juristenausbildung der Universität Hamburg berufen, 1982 zum Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg.
1969 bis 2001 war er SPD-Mitglied, 1972 bis 1973 gehörte er dem Juso-Landesvorstand Hamburg an. 1977 bis 1986 war er der Vorsitzende der Vereinigung demokratischer Juristen (VDJ) in der BRD. 2007 trat er der Partei DIE LINKE bei, war 2005-2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und Außenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Prof. Paech engagiert sich außer in der VDJ in der “Freundschaftsgesellschaft Vietnam-BRD”, im Wissenschaftlichen Beirat von “International Association of Lawyers against Nuclear Armement” (IALANA) und von “International Physicians for the Prevention of Nuclear War” (IPPNW) sowie bei Attac und im Auschwitz-Komitee.
Jüngste Veröffentlichung: Paech, Stuby, Machtpolitik und Völkerrecht in den internationalen Beziehungen, VSA-Verlag, Hamburg 2013.
Abstract:
Die Epoche seit dem Untergang der Sowjetunion und der Auflösung des Machtgleichgewichts zwischen Ost und West wird durch eine stärkere militärische Interventionspolitik der atlantischen Mächte weltweit gekennzeichnet. Die erhoffte „Friedensdividende“ hat sich nicht eingestellt.
Die strenge Eingrenzung staatlicher Gewaltausübung durch Kriegsverbot (Briand-Kellogg-Vertrag 1928) und Gewaltverbot (UNO-Charta 1945) widerspricht den Plänen nach Neuordnung der postkolonialen Welt.
Wissenschaft und Politik arbeiten durch die Wiedereinführung alter (humanitäre Intervention) und Formulierung neuer (responsibility to protect, Antiterrorkampf) Rechtfertigungskonstruktionen daran, die engen Regeln des Kriegsverbots durchlässig zu gestalten, um die Differenz zwischen rüstungstechnologischer Kriegsfähigkeit und juristischer Kriegsmöglichkeit zu überwinden.
Die jahrzehntelange Förderung und Zusammenarbeit mit nachkolonialen korrupten und kriminellen Eliten und Regierungen hat sich nicht als dauerhaft erwiesen. Ihre Beseitigung ruft die alten Kolonialmächte auf den Plan, die ihre nach wie vor bestehenden ökonomischen und strategischen Interessen auch militärisch sichern wollen. Deshalb erklären alle Militärstrategien der atlantischen Mächte die Sicherung ihrer Handels- und Rohstoffinteressen zur legitimen Aufgabe der Streitkräfte.
Das Bemühen, den Entzug des staatlichen Gewaltmonopols und seine Übertragung auf die UNO zu lockern und das alte Recht auf Krieg wieder zu öffnen, spiegelt die alte koloniale Konfrontation wieder. Denn wo der Schutz vor der übermächtigen militärischen Gewalt nur noch durch das Recht möglich ist, zerstört die Erosion dieses Rechts die Sicherheit und Souveränität der schwachen Staaten.
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Veranstaltungsort
Berlin, 10551 Google Karte anzeigen