Finanzierung

Die Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich vorzugsweise über Beiträge und Spenden seiner Mitglieder finanziert.

Im Statut findet sich daher unter § 6 (1) die Festlegung, dass die Mitglieder der Sozietät grundsätzlich verpflichtet sind, Mitgliedsbeiträge zu entrichten. In Ausnahmen kann ein Mitglied auf begründeten Antrag hin durch den Präsidenten ganz oder teilweise befristet davon freigestellt werden.

Auf der Jahresgeschäftssitzung vom 17. Januar 2002 wurde beschlossen, dass der Beitrag als Jahresbeitrag erhoben wird und einheitlich für alle Mitglieder 100 Euro beträgt. Diese Festlegung gilt bis auf weiteres.

Die Mitglieder der Leibniz-Sozietät tragen dafür Sorge, dass der jährlich zu zahlende Beitrag bis zum 31. März eines jeden Jahres auf dem Konto der Leibniz-Sozietät eingeht.

Angesichts beträchtlicher Einkommensunterschiede sind alle Mitglieder der Leibniz-Sozietät, die über ein monatliches Einkommen verfügen, das 1.500 Euro übersteigt, aufgefordert, zusätzlich zum Beitrag eine freiwillige Spende zu entrichten. Dafür wurden auf o.g. Geschäftssitzung bestimmte Richtwerte formuliert, die dem Merkblatt „Beiträge und Spenden“ entnommen werden können (s. Anlagen, deutsch und englisch).

Auf der Geschäftssitzung im Januar eines jeden Jahres erstattet der Schatzmeister der Sozietät über die Einnahmen und Ausgaben im abgelaufenen Jahr sowie über die finanzielle Situation der Sozietät Bericht. Darüber hinaus legt er einen Finanzplan für das neue Jahr vor, der von der Mitgliederversammlung bestätigt wird.